Hortordnung

Rechte und Pflichten


Die Hortordnung enthält zusammen mit dem Betreuungsvertrag die rechtlichen Grundlagen zur Betreuung in unserer Einrichtung.


"§ 1

[Aufgaben der Kindertageseinrichtung]

Der Kinderhort unterstützt, ergänzt und begleitet die Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe und -verantwortung unter Orientierung am bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan sowie den Empfehlungen zur pädagogischen Arbeit in bayerischen Horten. Damit erfüllt er einen von Gesellschaft, Staat und Kirche anerkannten Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag. Aufgaben des Hortes sind die ganzheitliche Förderung des Kindes, die Freizeitgestaltung, die Zusammenarbeit mit den Eltern, der Schule und ggf. anderen sozialen Diensten sowie der Ausgleich zu den Leistungsanforderungen der Schule mit individueller Hausauf-gabenhilfe (kein Nachhilfeunterricht)."

(Hortordnung für den Kinderhort Maria-Hilf, S.1)